Totes Tier bestatten
für Hund, Katze und Kleintier
Was tue ich wenn mein Haustier stirbt?
Nehmen Sie sich die Zeit darüber nachzudenken
Der Verlust eines Haustieres trifft die meisten von uns tief und unvorbereitet. Ob Hund, Katze oder kleines Heimtier – unsere Tiere sind feste Familienmitglieder, Lebensbegleiter und Seelentröster. Wenn dieser treue Gefährte die Augen für immer schließt, bricht eine Welt zusammen. Neben dem großen Schmerz über den Verlust stehen plötzlich ganz praktische und rechtliche Fragen im Raum: Was ist jetzt zu tun? Wohin mit dem Tier? Welche Möglichkeiten gibt es für einen würdevollen Abschied?
Dieser Ratgeber soll Ihnen als ehrlicher, verständlicher und ruhiger Leitfaden dienen. Er führt Sie Schritt für Schritt durch die erste Zeit des Abschieds, klärt wichtige rechtliche Grundlagen in Deutschland auf und gibt Ihnen Orientierung, wie Sie den letzten Weg Ihres Tieres ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen gestalten können.
Im Vorfeld - die Vorsorge
Wenn Sie folgende Punkte geklärt haben, haben Sie die Gewissheit, dass Sie im Trauerfall genau wissen, was zu tun ist:
- Informieren Sie sich möglichst bereits zu Lebzeiten Ihres Tieres über die verschiedenen Möglichkeiten der Tierbestattung in Ihrer Region. Infos hierzu finden Sie im unter der Rubrik "Tierbestattung", oder im Internet, oder bei Ihrem Tierarzt. Einen Tierbestatter in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel im im Tierbestatter-Verzeichnis.
- Welche Möglichkeiten der Tierbestattung kommen für Sie in Frage?
- Wie hoch sind die Kosten?
- Besteht die Möglichkeit, bei Ihrem Tierbestatter eine Bestattungsvorsorge zu vereinbaren? – So können Sie zu Lebzeiten des Tieres schon alle Formalitäten regeln und sind im Trauerfall organisatorisch entlastet!
Die Schönhalde Tierbestattung bietet eine komplett kostenlose Vorsorge für die Tierbestattung an. Nähere Informationen finden Sie unter Vorsorge auf unserer Webseite.
Die ersten Stunden: Ruhe bewahren und Abschied nehmen
Wenn Ihr Haustier zu Hause friedlich eingeschlafen ist oder nach langer Krankheit erlöst wurde, müssen Sie nicht sofort in Hektik verfallen. Nehmen Sie sich Zeit. Die ersten Stunden gehören ganz Ihnen und Ihrer Trauer. Es gibt keine gesetzliche Frist, die verlangt, dass das verstorbene Tier innerhalb weniger Minuten abgeholt oder weggeschafft werden muss.
Sie können folgende erste Schritte in aller Ruhe selbst durchführen:
- Einen friedlichen Platz schaffen: Legen Sie Ihr Tier in eine natürliche, schlafende Position. Wenn der Körper abkühlt, setzt nach einigen Stunden die Totenstarre ein. Daher ist es ratsam, das Tier frühzeitig behutsam auf seine Lieblingsdecke oder in ein weiches Körbchen zu betten.
- Augen und Mund schließen: Falls die Augen oder das Maul des Tieres noch offen stehen, können Sie diese sanft schließen und für einen Moment sanft gedrückt halten.
- Unterlage verwenden: Nach dem Tod entspannen sich alle Muskeln des Körpers. Es kann passieren, dass das Tier Urin oder andere Körperflüssigkeiten verliert. Legen Sie deshalb eine saugfähige Unterlage oder ein Handtuch unter das Tier.
- Kühl halten: Der Körper sollte an einem möglichst kühlen, trockenen Ort gelagert werden – im Sommer eignet sich hierfür ein kühler Kellerraum, eine geflieste Waschküche oder ein schattiger Platz im Haus.
Auch für eventuell im Haushalt lebende Partnertiere ist dieser Moment wichtig. Hunde und Katzen spüren den Verlust genau. Wenn Sie dem verbliebenen Tier die Möglichkeit geben, kurz am verstorbenen Gefährten zu schnuppern, hilft ihm das oft dabei, das Verschwinden des Partners zu verstehen.
Wenn der Tod beim Tierarzt oder in der Tierklinik eintritt
Sehr viele Tiere verbringen ihre letzten Augenblicke in einer Tierarztpraxis oder einer Tierklinik, wo sie von ihrem Leiden erlöst werden. Auch in dieser Situation behalten Sie als Halter die volle Entscheidungsgewalt darüber, was mit dem Körper Ihres Lieblings geschieht. Lassen Sie sich nicht drängen.
Grundsätzlich stehen Ihnen nach dem Tod des Tieres beim Tierarzt drei Wege offen:
- Zum Tierbestatter bringen: Sie erweisen Ihrem geliebten Vierbeiner die Ehre und begleiten Ihren Schatz persönlich auf der letzten Reise bis zum Tierbestatter. In der Tierbestattungskirche können Sie in Ruhe Abschied nehmen und mit eigenen Augen sehen wohin die Reise geht.
- Die Mitnahme nach Hause: Sie dürfen Ihr verstorbenes Tier nach der Euthanasie selbstverständlich mit nach Hause nehmen, um es dort in Ruhe aufzubewahren, im eigenen Garten zu bestatten (sofern rechtlich zulässig) oder auf einen Tierbestatter zu warten.
- Die Abholung durch einen Tierbestatter: Sie können direkt in der Praxis angeben, dass Sie die Bestattung selbst organisieren möchten. Informieren Sie das Praxisteam einfach darüber, dass die Schönhalde Tierbestattung mit der Abholung beauftragt wird. Wir stimmen uns dann direkt mit Ihrem Tierarzt ab und holen Ihr Tier dort zeitnah ab.
- Die kommunale Tierkörperbeseitigung: Wenn Sie keine ausdrücklichen Wünsche äußern, verbleibt das Tier in der Praxis und wird über die gesetzlich vorgeschriebene Sammelstelle abgeholt. Dort wird der Körper zusammen mit anderen tierischen Abfällen verarbeitet. Für viele Tierfreunde ist diese Vorstellung ein schmerzhafter Gedanke.
Die rechtliche Situation: Wo darf ein Haustier bestattet werden?
In Deutschland regelt das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) sehr streng, was mit verstorbenen Tieren geschehen darf. Wildes Vergraben im Wald, im Park oder auf öffentlichen Flächen ist strikt verboten und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Dennoch gibt es für den privaten Raum klare, legale Ausnahmen für Heimtiere wie Hunde, Katzen, Vögel und Kleinnager.
Bestattung im eigenen Garten
Das Vergraben des eigenen Haustieres auf dem privaten Grundstück ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wichtig sind hierbei folgende Regeln:
- Das Grundstück muss sich im Privateigentum befinden. Bei Mietobjekten ist zwingend die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erforderlich.
- Das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet oder Naturschutzgebiet liegen.
- Der Körper des Tieres muss mit einer Erdschicht von mindestens 50 Zentimetern Dicke (gemessen vom oberen Rand des Körpers bis zur Grasnarbe) bedeckt sein, damit andere Tiere den Körper nicht ausgraben können.
- Dabei ist ein Mindestabstand von 2 Metern zur Grundstücksgrenze und zu öffentlichen Wegen einzuhalten..
- Das Tier darf vor dem Tod nicht an einer meldepflichtigen Seuche erkrankt gewesen sein.
- Das Tier muss in leicht verrottbarem Material (z. B. Wolldecken, Leinentücher, Karton) eingebettet sein. Plastikfolien oder synthetische Stoffe dürfen nicht in die Erde gelangen.
Wichtiger Hinweis zu größeren Tieren (Pferde, Ponys, Esel)
Für größere Tiere gelten komplett andere, noch strengere Vorschriften. Eine Bestattung im eigenen Garten ist hier absolut ausgeschlossen. Die Kremierung eines Pferdes ist in Deutschland seit einigen Jahren zwar legal möglich, erfordert jedoch im Vorfeld ein genaues Prozedere: Es muss ein offizieller Antrag beim zuständigen Veterinäramt gestellt werden, für den unter anderem die genaue Betriebsnummer und die Anschrift des Stalls zwingend notwendig sind. Weiter benötigen Sie ein Attest Ihres Tierarztes für die Antragstellung. Erst wenn diese behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt, darf der Transport ins Pferdekrematorium erfolgen.
Die Wege des Abschieds: Einzeleinäscherung oder Gemeinschaft
Wenn die Bestattung im eigenen Garten nicht möglich oder von Ihnen nicht gewünscht ist, bietet die Tierkremierung die transparenteste und flexibelste Möglichkeit, Abschied zu nehmen. Bei der Schönhalde Tierbestattung begleiten wir Sie auf diesem Weg völlig transparent und ohne Zeitdruck. Uns ist es wichtig, dass Sie genau wissen, was mit Ihrem Tier geschieht.
Sie können sich zwischen verschiedenen Formen der Einäscherung entscheiden:
1. Die Einzeleinäscherung
Bei dieser Form wird Ihr Haustier vollkommen individuell im Ofen des Krematoriums eingeäschert. Um Verwechslungen absolut auszuschließen, wird jedem Tier vor der Kremierung ein Schamotte-Stein mit einer eingravierten einmaligen Nummer beigelegt, die auch auf den Dokumenten vermerkt ist. Nach der Einzeleinäscherung erhalten Sie die Asche Ihres Tieres vollständig zurück. Diese können Sie in einer Urne mit nach Hause nehmen, im eigenen Garten verstreuen, vergraben oder zu einem Erinnerungsstück verarbeiten lassen.
2. Die Sammeleinäscherung (Gemeinschaftseinäscherung)
Sollten Sie die Asche Ihres Tieres nicht zurückerhalten wollen, ist die Sammeleinäscherung eine würdevolle Alternative zur Tierkörperbeseitigung. Hierbei wird Ihr Tier zusammen mit anderen Haustieren eingeäschert. Die verbleibende Asche verbleibt im Krematorium und wird dort auf einem Gemeinschaftsgrabfeld oder in einem dafür vorgesehenen Streubett harmonisch in die Natur zurückgegeben.
3. Moderne Alternativen: Die Aquamation
Neben der klassischen Feuerbestattung gewinnt die sogenannte Aquamation (alkalische Hydrolyse) zunehmend an Bedeutung. Bei diesem umweltfreundlichen Verfahren wird der natürliche Abbau des Körpers mithilfe von Wasser und Elektrolyten im Zeitraffer nachempfunden. Am Ende bleibt, ähnlich wie bei der Einäscherung, reines Kalziumphosphat (Knochenasche) übrig, das den Haltern in einer Urne übergeben werden kann. Dieses Verfahren ist besonders sanft und hat einen deutlich geringeren ökologischen Fußabdruck als die traditionelle Kremierung.
Bürokratie und Formalitäten nach dem Verlust
Auch wenn es in Zeiten tiefer Trauer schwerfällt: Ein paar administrative Dinge müssen nach dem Tod eines Haustieres geregelt werden. Wir unterstützen Sie bei der Schönhalde Tierbestattung gern dabei und behalten für Sie den Blick auf die notwendigen bürokratischen Schritte, damit Sie entlastet werden.
Denken Sie im Akutfall bitte an folgende Abmeldungen:
- Abmeldung der Hundesteuer: Wenn Ihr Hund verstorben ist, müssen Sie ihn bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde abmelden. Die Regelungen und Fristen sind im Ortsrecht verankert. Meist genügt ein formloses Schreiben, dem Sie die Bescheinigung des Tierarztes (Euthanasie-Nachweis) oder die Bestätigung von uns als Tierbestatter beilegen.
- Haustierregister (TASSO e.V. / FINDEFIX): Vergessen Sie nicht, Ihr Tier aus den kostenfreien Registern austragen zu lassen. Dies schützt Sie vor schmerzhaften automatischen Erinnerungen (z. B. zu Impfungen oder Geburtstagen) und hält die Datenbanken aktuell. Dies können Sie ganz einfach online auf den jeweiligen Webseiten erledigen.
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung: Informieren Sie Ihre Versicherung zeitnah über das Ableben des Tieres, damit der Vertrag beendet und zu viel gezahlte Beiträge anteilig zurückerstattet werden. Auch hierfür reicht die Vorlage unserer Kremierungs-Urkunde oder einer tierärztlichen Bescheinigung.
- Tierkrankenversicherung / OP-Schutz: Falls Sie eine Krankenkasse für Ihr Tier abgeschlossen haben, reichen Sie die finale Tierarztrechnung ein und melden Sie das Tier unter Vorlage der Bescheinigung über die Einäscherung ab.
Vorsorge treffen: Den Abschied zu Lebzeiten regeln
Der beste Weg, um im Moment des akuten Schmerzes nicht von organisatorischen Fragen überrollt zu werden, ist die Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten des Tieres. Niemand setzt sich gerne mit dem Tod des geliebten Begleiters auseinander, solange dieser noch fröhlich durch den Garten rennt. Doch die Erfahrung zeigt: Wer sich frühzeitig informiert, spart sich im Ernstfall viel Stress und Unsicherheit.
Im Rahmen einer Vorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten festlegen, ob Sie eine Einzel- oder Sammeleinäscherung wünschen, welche Urne Ihnen zusagt und wie der Abschied gestaltet sein soll. Wichtige Dinge, wie zum Beispiel einen Pfoptenabdruck abnehmen, können nicht versehentlich in der Trauer vergessen werden. Auch die finanziellen Kosten lassen sich so bereits im Vorfeld kalkulieren. Wenn der Tag des Abschieds dann irgendwann kommt, genügt ein einziger Anruf bei uns – alles Weitere läuft genau so ab, wie Sie es im Vorfeld in Ruhe bestimmt haben.
Checkliste für den Ernstfall: Was ist jetzt wichtig?
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte noch einmal kurz zusammengefasst:
- Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied und bewahren Sie Ruhe.
- Betten Sie das Tier an einem kühlen Ort in eine natürliche Schlafposition.
- Entscheiden Sie in Ruhe, ob eine Gartenbestattung (unter Einhaltung der Gesetze) oder eine Kremierung gewünscht ist.
- Kontaktieren Sie uns unter unserer Notrufnummer (0152 04 62 64 52) – wir besprechen das weitere Vorgehen ganz unkompliziert.
- Sollte das Tier beim Tierarzt verbleiben, sagen Sie dort Bescheid, dass die Schönhalde Tierbestattung die Abholung übernimmt. Sie selbst entscheiden welcher Bestatter tätig werden soll, nicht der Tierarzt.
- Halten Sie eventuelle Dokumente (Heimtierausweis, Notizen, Vorsorge-Unterlagen) bereit.
Egal, welchen Weg Sie für den letzten gemeinsamen Schritt wählen möchten: Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl und lassen Sie sich zu nichts drängen. Der Abschied sollte so individuell und warm gestaltet sein, wie es das Leben mit Ihrem Tier auch war.
FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Darf ich meine Katze im eigenen Garten beerdigen?
Ähnlich wie bei Hunden ist die Bestattung im eigenen Garten grundsätzlich erlaubt, solange bestimmte gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Dazu gehören das Tierkörperbeseitigungsgesetz und Abstandsregelungen zu öffentlichen Wegen und Wasserschutzgebieten. Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrer Gemeinde über eventuelle lokale Satzungen, die die Tierbestattung im Garten einschränken oder verbieten könnten.
Welche Tiefe muss ein Grab für meine Katze im Garten haben?
Auch für Katzen gilt die Vorschrift einer ausreichenden Grabtiefe, um eine mindestens 50 cm starke Deckschicht aus Erde zu gewährleisten und Aasfresser fernzuhalten.
Darf ich meinen Hund im eigenen Garten beerdigen?
Ob Sie Ihren Hund im eigenen Garten beerdigen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt gesetzliche Bestimmungen wie das Tierkörperbeseitigungsgesetz und Abstandsregelungen zu öffentlichen Wegen und Wasserschutzgebieten. Zudem können örtliche Gemeindesatzungen weitere Einschränkungen oder sogar ein generelles Verbot vorsehen. Informieren Sie sich daher unbedingt vorab bei Ihrer Gemeinde oder dem örtlich zuständigen Veterinäramt.
Welche Vorteile hat Aquamation für mich als Tierbesitzer?
Umweltfreundlich: Sie tragen zum Umweltschutz bei.
Sanft: Der Prozess ist schonend für das Tier.
Individuelle Gestaltung: Sie haben die Möglichkeit, die Überreste Ihres Tieres individuell zu bestatten.
Wissenschaftlich fundiert: Aquamation ist ein wissenschaftlich erprobtes Verfahren.
Nachhaltig: Der Energieverbrauch ist im rund 90% geringer als bei Tierkremierungen
Woran erkenne ich einen guten Tierbestatter?
Wählen Sie sorgsam aus und vergleichen Sie Angebot und Empfehlungen - und am besten auch ob der Betrieb überhaupt einen Standort in der Nähe hat - bevor Sie sich entscheiden. Einige Hilfestellungen zum Tierbestatter Vergleich finden Sie hier: Tierbestatter Vergleich: Abschiednehmen von geliebten Haustieren in Deutschland
Tierbestatter in der Nähe finden, worauf soll ich achten?
Am besten ist es immer, sich die Tierbestattung im direkten Umfeld anzuschauen. Oftmals befindet sich bereits in Ihrer Nähe der nächste Ansprechpartner. Zudem kann natürlich auch im Internet gesucht werden. Es ist immer ratsam, den Tierbestatter im Vorfeld zu kontaktieren und sich über den angebotenen Leistungen genau zu informieren. Leider sind nicht alle am Markt vertretenen Unternehmen seriös und transparent. Ein Indiz für ordentliche Arbeitsweise ist zum Beispiel die Mitgliedschaft im Bundesverband. Eine Liste der Tierbestatter, die dem Bundesverband der Tierbestatter e.V. angeschlossen sind, finden Sie auf den Seiten des BvT. Ein Verzeichnis von Tierbestattern finden Sie unter www.Tierbestatter-Verzeichnis.de
Darf ich mein verstorbenes Tier in Balingen im Garten begraben?
ie Erdbestattung von Tieren auf eigenem Grund ist nicht unbedingt verboten. Selbstverständlich muss es sich hierbei um ein eigenes privates Grundstück handeln. Auf gemietetem oder gepachtetem Grund ist dies nicht möglich, außer der Eigentümer gibt seine ausdrückliche Erlaubnis dazu.
Wichtig hierbei ist es, dass eine Mindesttiefe bei den Tierbestattungen Balingen eingehalten wird. Schwierige Bodenverhältnisse im Raum Balingen erschweren eine Tierbestattung Balingen im eigenen Garten jedoch sehr. Aufgrund des Lehmbodens, unter dem sich Kalkstein befindet, kann die Mindesttiefe selten eingehalten werden. Diese Mindesttiefe liegt bei 50 cm - gemessen wird die Deckschicht Erde über dem Körper des Tieres, d.h. Sie müssen deutlich tiefer ausgraben.
Tierbestattung – gibt es dafür eine gesetzliche Regelung in Deutschland?
Die gesetzliche Regelung für Tierbestattung besagt, dass der Tierkörper in einer speziellen Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden muss. Sollte Sie Ihr verstorbenes Tier beim Tierarzt lassen, dann wird der Tierkörper an die Tierkörperbeseitigungsanlage weitergegeben. Die entstehenden Kosten müssen immer vom Tierbesitzer getragen werden.
Die Pflicht zur "Verwertung" in einer TBA entfällt, wenn Sie einen behördlich zugelassenen Tierbestatter beauftragen.
Welche Tiere können von einem Tierbestatter bestattet werden?
In den meisten Fällen werden von einem Tierbestatter Haustiere wie beispielsweise Katzen, Kaninchen oder Hasen bestattet. Jedoch ist es auch möglich, größere Tiere wie beispielsweise ein Reitpferd zu bestatten. Wie sich in einem solchen Fall der Ablauf gestattet, sollte immer mit einem Tierbestatter vor Ort besprochen werden.
Darf man sein Haustier im Garten begraben?
Jein, es ist nicht überall möglich, das Haustier auf dem eigenen Grundstück zu bestatten. Das Grab darf sich zudem nicht in der Nähe eines Wasser- oder Naturschutzgebiets befinden. Die örtliche Gemeindesatzung regelt die einzuhaltenden Abstände zu öffentlichen Wegen und anderen Grundstücken, die Mindestdicke der Deckschicht Erde über dem Tierkörper, und ob es im Gemeindegebiet überhaupt zulässig ist oder verboten.
Wie nehme ich Kontakt zum Tierbestatter auf?
Sie können uns anrufen, oder eine Nachricht schreiben. Auch ein Online-Auftrag steht zur Verfügung um einen Tierbestatter unkompliziert zu bestellen.
Ich möchte nur eine einfache aber ordentliche Bestattung. Welche Möglichkeiten gibt es?
Wir sind mit Herz und mit Erfahrung für Sie da. Dabei ist es stets Ihre persönliche Entscheidung ob Sie die Einäscherung schlicht und einfach gestalten möchten oder ob Sie es ganz besonders bevorzugen.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Tierkrematorien in Deutschland?
Tierkrematorien in Deutschland benötigen eine Genehmigung vom örtlichen Veterinäramt bzw. Regierungspräsidium und unterliegen den Vorschriften des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) und der Tiernebenprodukte-Verordnung (TierNebV).
Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Sammelkremierung?
• Einzelkremierung: Ihr Tier wird separat eingeäschert; Sie erhalten seine Asche zurück.
• Sammelkremierung: Mehrere Tiere werden gemeinsam eingeäschert; die Asche wird meist anonym beigesetzt.
Was kann ich mit der Asche meines Tieres machen?
Sie können sie zu Hause aufbewahren, im Garten beisetzen (gesetzliche Regelungen beachten!) oder an einem besonderen Ort verstreuen (falls erlaubt).
Wie wird mit meinem Tier im Krematorium umgegangen?
Mit Respekt und Würde. Ziel ist ein würdevoller Abschied für Tier und Halter.
Mein Tier ist beim Tierarzt verstorben. Was nun?
Informieren Sie Ihren Tierarzt über Ihren Wunsch zur Kremierung, und welchen Tierbestatter Sie ausgewählt haben. Ihre eigene Wahl des Bestatters ist verbindlich.





