Schönhalde Tierbestattung im Bundesverband der Tierbestatter

Aus Überzeugung höchste Qualitätsansprüche

Für uns von der Schönhalde Tierbestattung war von Beginn an klar, dass wir höchsten Anforderungen gerecht werden wollen. Daher haben wir uns direkt nach Gründung des Unternehmens um die Mitgliedschaft im Bundesverband der Tierbestatter beworben.

Für einen seriösen Tierbestatter sollte die Mitgliedschaft im Bundesverband der Tierbestatter e. V. (BVT) eine Selbstverständlichkeit sein. Nur wer die hohen Qualitätsansprüche des BVT anerkennt und dauerhaft umsetzt, trägt das Gütesiegel "Mitglied im Bundesverband der Tierbestatter".

 

Nicht nur der sorgsame und pietätvolle Umgang mit den anvertrauten Tieren ist eine Voraussetzung. Auch der einfühlsame Umgang mit den Verbliebenen ist genauso wichtig. BVT-Mitglieder verstehen sich als Familienbestatter mit großer Verantwortung für Mensch und Tier.

 

Neben der behördlichen Zulassung als Tierbestatter für Heimtiere hat die Schönhalde Pferdebestattung als erste Tierbestattung in der Region die Zulassung zum Transport von verstorbenen Equiden erteilt bekommen. Ihr Pferd wird mit Sachverstand und Liebe auf dem letzten Weg begleitet als wäre es ein eigenes. Die Schönhalde Tierbestattung verzichtet aus Überzeugung auf den Einsatz von Subunternehmern und die Vermittlung an Anbieter aus dem Ausland und führt die Leistung von A bis Z selbst aus.

Wir haben eine Spezialausrüstung die bei einer geplanten Einschläferung verhindert dass Ihr Pferd zu Boden fällt. In Absprache mit Ihrem Tierarzt kommen wir auf Wunsch schon vorher zu Ihnen vor Ort.

Bundesverband der Tierbestatter - BVT

Aufgaben und Ziele

Der Stellenwert des Tieres innerhalb unserer Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Hunde und Katzen sind heute oft vollwertige Familienmitglieder, geschätzte Sozialpartner, geliebte Freunde, ja Vertraute. Dementsprechend wandelt sich auch der Wunsch nach einem pietätvollen Abschied. Er soll von Liebe und Respekt geprägt sein und die Möglichkeit geben, Abschied zu nehmen und über den Tod hinaus eine liebevolle Erinnerung zu bewahren. Das stellt hohe Ansprüche an den Tierbestatter.

Der Bundesverband der Tierbestatter e. V. (BVT), der am 17. Juni 1998 gegründet wurde, ist sich dieses Anspruches bewusst und weiß, dass Tierbestattung Vertrauenssache ist. Deshalb gelten für alle Mitglieder verbindliche Qualitätskriterien, die weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinausgehen. BVT-Mitglieder erkennen die Anforderungen des BVT an und gehen ihrem Beruf mit Verantwortungsgefühl und Herzblut nach. Sie wissen, wie sich ein Tierhalter im Moment des Verlustes fühlt und sie stehen ihm in diesen schweren Stunden mit Rat und Tat zur Seite. Ganz gleich, ob es sich um eine körperliche Erdbestattung oder eine Einäscherung mit Urnen-Bestattung handelt.

Darüber hinaus ist der BVT - stets auf der Grundlage der aktuellsten gesetzlichen Bestimmungen - ständiger Berater für Tierbestatter und Betreiber von Tierfriedhöfen. Wissenschaftliche Arbeiten rund um das Thema Tierbestattung werden mit viel modernem Know-how sowie kulturhistorischem Wissen gefördert.

Anforderungen an einen Tierbestatter im BVT

Die Mitgliedschaft im Bundesverband der Tierbestatter e. V. (BVT) ist ein Gütesiegel, denn der BVT setzt hohe Qualitätsansprüche voraus. Nur wer diese anerkennt und auch umsetzt, ist dauerhaft Mitglied im Bundesverband.

Dabei hat der pietätvolle Umgang mit den anvertrauten Haustieren oberste Priorität. Genauso wichtig ist der einfühlsame Umgang mit den Verbliebenen, denn BVT-Mitglieder verstehen sich als Familienbestatter mit Verantwortung für Mensch und Tier.

Mit dem anvertrauten Tier so umgehen, als wäre es das eigene – das ist für einen BVT-Tierbestatter selbstverständlich. Sicherheit und Transparenz müssen gegeben sein, damit der Tierhalter sein Tier auch wirklich in den besten Händen weiß.

Die umfassende und individuelle Beratung des Tierhalters ist Voraussetzung für einen pietätvollen Abschied. Dazu gehören auch eine zeitlich möglichst kurz gehaltene Aufbewahrung und Überführung des verstorbenen Tieres. Voraussetzungen, die vor allem dann gegeben sind, wenn der Tierbestatter aus der Region des Tierhalters stammt. Die Festigung des regionalen Bezugs ist dem Bundesverband somit ebenfalls wichtig.

Die BVT-Geschäftsstelle

Haben Sie Fragen an den Bundesverband der Tierbestatter?
Sie erreichen die Geschäftsstelle unter folgender Adresse:

Bundesverband der Tierbestatter e. V.
Geschäftsstelle im Hause der Friedhofsgärtner Dortmund eG
Am Gottesacker 52
44143 Dortmund
 
E-mail: bvt@tierbestatter-bundesverband.de
Internet: www.tierbestatter-bundesverband.de
 
Tel: +49 (0)172-2833454, Mo. - Fr. von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Fax: +49 (0)231 56 22 93 20

 
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