Antrag auf Ausnahmegenehmigung - Veterinäramt

An: Örtlich zuständiges Veterinäramt
Adressat des Antrages ist das örtlich zuständige Veterinäramt in dessen Gebiet sich der Körper des toten Equiden befindet.
Antragsteller
Antragsteller kann sowohl der Eigentümer oder Besitzer als auch der Halter des Equiden sein.
Daten des Equiden
Name, Geschlecht, Alter, UELN/Eindeutige Lebensnummer, Transpondernummer, Equidenpassnummer, Todesdatum
Daten des Haltungsbetriebes
Name und Adresse des Haltungsbetriebes sowie dessen Betriebsnummer
Daten des Bestattungsunternehmens
Name, Adresse und Zulassungsnummer (für Equiden) nach EG-VO Nr.1069/2009
Angaben über Zwischenlagerung
-entfällt bei direktem Transport ins Krematorium-
Daten des Krematoriums
Name, Adresse des behördlich zugelassenen Pferdekrematoriums, sowie Zulassungsnummer nach VO (EG) Nr.1069/2009
Bestätigung des Tierhalters
Schriftliche Bestätigung des Tierhalters über die Kenntnisnahme des Merkblattes für das Abholen und Kremieren von toten Equiden
Bescheinigung des Tierarztes
Bestätigung dass der tote Equide keine Anzeichen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gezeigt hat und Überprüfung der Identität durch Ihren Veterinär.


Musterantrag Ausnahmegenehmigung Pferdekrematorium

Veterinäramt __________
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Datum: _____________________

Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 des Tierische

Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur Abholung und Kremierung eines Equiden

(Material der Kategorie 2)

Hiermit beantrage ich:

Antragssteller

_____________________

(Halter[1] des toten Equiden): __Betrieb

_____________________

für folgenden Equiden:

Name: _____________________
Geschlecht:         männlich     weiblich     kastriert
Alter: _____________________
UELN/Eindeutige Lebensnummer:  _____________________
Transpondernummer:    _____________________
Passnummer:   _____________________

Datum des Verendens/der Euthanasie:  _____________________

Betriebsnummer, Name und Adresse des Betreibers des Haltungsbetriebs des Tieres zum Zeitpunkt
des Todes:

_____________________, Betriebsnummer _____________________

eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 TierNebG zur Kremierung.

Der Tierkörper wird von folgendem, dafür zugelassenen/registrierten Unternehmen abgeholt:

Tierbestattung Schönhalde Pauluskirche GmbH, Onstmettinger Str.48/1, 72459 Albstadt, 07432/982414

Zulassungs-/Registriernummer nach VO (EG) Nr. 1069/2009: DE08417100835

Der Tierkörper wird in einem Zwischenbehandlungsbetrieb zwischengelagert: Nein

Wenn ja bitte ausfüllen
Der Tierkörper wird bis zu seiner Abholung zum Krematorium in folgendem, dafür zugelassenem Zwischenbehandlungsbetrieb zwischengelagert:

Name: _______________________________________________________________________

Adresse: _____________________________________________________________________

Zulassungsnummer nach VO (EG) Nr. 1069/2009: ____________________________________

Der Tierkörper wird durch das o.a. Unternehmen zu folgender, zugelassener Verbrennungsanlage
gebracht und dort kremiert:

Name: dank & treu GmbH & Co. KG

Adresse: Rinnener Sträßle 97, 74523 Schwäbisch Hall

EU-Mitgliedstaat: Deutschland

Zulassungsnummer nach VO (EG) Nr. 1069/2009:     DE08 127 000205

Bestätigung des Tierhalters des toten Equiden: 
Von den Ausführungen im Merkblatt für das Abholen und Kremieren von toten Equiden habe ich Kenntnis genommen.

________________, den ________________                              ____________________________________

Ort/Datum                                                                                                 Unterschrift

Bestätigung des Tierarztes (wird vom Tierarzt ausgefüllt):

Name:

[1] Ist der Halter nicht gleichzeitig Eigentümer oder Besitzer des Tierkörpers, handelt der Halter im Auftrag des Eigentümers oder Besitzers, wenn dieser nicht selbst tätig wird.

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