Wenn ein Tier stirbt, steht man erst mal da. Es ist ruhig im Haus. Die Trauer ist da. Und fast gleichzeitig kommt die praktische Frage: Was passiert jetzt mit dem Körper? Darf der Hund einfach in den Garten? Was mache ich mit der Katze, wenn ich in einer Wohnung lebe? Es gibt für diese Fragen ganz klare Regeln und Gesetze. Was tun beim Haustier Sterbefall ist eine Situation, die jeder Tierhalter irgendwann bewältigen muss.
Das Grab im eigenen Garten
Ja, man darf sein Tier im eigenen Garten begraben. Das ist für viele der einfachste und natürlichste Weg. Aber es gilt nicht überall.
Zuerst einmal muss es ein Privatgrundstück sein. Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie den Vermieter vorher fragen. Ein mündliches Ja reicht nicht aus. Besser ist es, kurz eine Nachricht zu schreiben, um es schwarz auf weiß zu haben.
Dann gibt es ein paar gesetzliche Vorschriften zu beachten:
- Das Tier darf keine ansteckende Krankheit gehabt haben.
- Das Loch muss tief genug sein. Es müssen mindestens 50 Zentimeter Erde über dem Tier liegen. Das ist wichtig. Sonst riechen Füchse oder andere Wildtiere es und graben den Körper wieder aus.
- Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Da kennen die Ämter keinen Spaß.
- Man muss Abstand halten. Zwei Meter Abstand zum Nachbargrundstück oder zum nächsten öffentlichen Weg sind Pflicht.
Ein Loch von mehr als einem halben Meter Tiefe zu graben, ist harte Arbeit. Man stößt oft auf dicke Wurzeln oder Steine. Im Winter ist der Boden oft hart gefroren. Das sollte man wissen, bevor man den Spaten holt. Wer einen sehr großen Hund hat, sollte vorher kurz bei seiner Gemeinde nachfragen. Manche Städte haben eigene Regeln für die Hundebestattung.
Wenn man keinen Garten hat
Wer in der Stadt wohnt, hat oft keinen Garten. Einfach in den Wald fahren und das Tier dort begraben, ist verboten. Das gilt für alle öffentlichen Grünflächen oder Parks. Wer das macht und erwischt wird, zahlt hohe Bußgelder. Da geht es schnell um mehrere tausend Euro.
Für kleine Tiere gibt es eine einfache Regel. Ein Hamster, ein Wellensittich oder eine Maus dürfen in die Restmülltonne. Das klingt für manche herzlos. Es ist aber rechtlich völlig in Ordnung. Für Hunde und Katzen gilt das nicht. Sie dürfen nicht in den Müll.
Eine offizielle Möglichkeit ist die Tierkörperbeseitigungsanlage. Das kostet nur wenige Euro. Viele Gemeinden haben Sammelcontainer auf dem Bauhof oder bei der Kläranlage die sogar kostenlos sind. Das Tier wird dort zusammen mit Nutztieren und anderen Resten verarbeitet, zum Beispiel zu Futtermitteln oder Brennstoff. Das ist ein rein industrieller Prozess. Für viele Tierhalter kommt das überhaupt nicht in Frage. Für andere ist es ein pragmatischer Weg. Man muss sich für seine Entscheidung nicht rechtfertigen.
Der Weg ins Tierkrematorium
Sehr viele Menschen entscheiden sich heute für eine Einäscherung. Dafür gibt es spezielle Einrichtungen. Eine Tierbestattung in einem Tierkrematorium läuft ruhig und geordnet ab.
Wer eine Einzeleinäscherung wählt, bekommt am Ende die Asche seines Tieres zurück. Man kann sie in einer schlichten Kapsel oder in einer schönen Tierurne mit nach Hause nehmen. Die Urne kann ins Regal gestellt werden. Oder man vergräbt sie später. Manche streuen die Asche auch an einem Ort auf dem Provatgrundstück aus, den das Tier besonders mochte.
Es gibt auch die Gemeinschaftseinäscherung. Hier werden mehrere Tiere zusammen kremiert. Die Asche wird danach nicht getrennt. Sie wird dann von den Mitarbeitern auf einer Naturwiese verstreut. Man bekommt die Asche also nicht zurück. Das ist günstiger. Man hat keinen festen Ort zum Trauern. Aber man weiß, dass das Tier ordentlich verabschiedet wurde.
Eine neuere, umweltfreundliche Alternative ist die Aquamation. Das ist eine Art Wasserbestattung im geschlossenen System. Der Körper wird durch Wasser und Elektrolyten sanft zersetzt. Am Ende bleiben, genau wie beim Feuer, die Knochen übrig. Diese trocknet man und zerkleinert sie zu einer hellen Asche. Das verbraucht deutlich weniger Energie als ein Krematoriumsofen.
Ein Grab auf dem Tierfriedhof
Wer keinen Garten hat, aber einen festen Ort für die Trauer braucht, kann auf einen Tierfriedhof gehen. Dort gibt es ganz normale Erdgräber.
Man kann zwischen einem anonymen Sammelgrab oder einem Einzelgrab wählen. Ein Einzelgrab kostet Geld. Man zahlt die Bestattung, oft zwischen 100 und 300 Euro. Dazu kommt dann die Miete für das Grab, die man für ein paar Jahre im Voraus bezahlt. Man kann das Grab dann mit Blumen bepflanzen und einen kleinen Stein aufstellen. Rechnen Sie mit deutlich vierstelligen Kosten.
Gemeinsam mit dem Tier begraben werden
Manche Menschen möchten nach dem Tod bei ihrem Tier bleiben. Das ist in Deutschland teilweise möglich. Allerdings nur mit Urnen.
Mensch und Tier werden niemals im selben Ofen kremiert. Der Mensch geht in ein Humankrematorium, das Tier ins Tierkrematorium. Später können beide Urnen auf bestimmten Friedhöfen zusammen in ein Grab gelegt werden. Wichtig: Wenn Sie das wollen, müssen Sie das zu Lebzeiten schriftlich festlegen. Eine einfache Bestattungsverfügung reicht aus. Ohne dieses Papier machen die Ämter das später nicht mit.
Der Moment beim Tierarzt
Oft passiert es direkt in der Praxis. Das Tier ist krank. Man muss es einschläfern lassen. Der Tierarzt gibt die Spritze. Und dann?
Sie können das Tier einfach dort lassen. Die Praxis organisiert dann die Abholung durch die Tierkörperbeseitigung oder ein Krematorium. Sie unterschreiben ggfs. ein Formular und können nach Hause gehen.
Sie können das Tier aber auch mitnehmen. Viele wickeln ihren Hund oder die Katze in eine mitgebrachte Decke. Tragen das Tier ins Auto. Fahren nach Hause. Dann hat man Zeit. Man kann in Ruhe überlegen, ob man am nächsten Tag im Garten gräbt. Oder bei einem Bestatter anruft. Es drängt einen niemand.
Sonderfall: Wohin mit dem Pferd?
Ein Pferd ist groß. Und es ist rechtlich kein Haustier, sondern ein Nutztier. Trotzdem ist eine Pferdebestattung heute machbar. Es gibt nur wenige zugelassene Anbieter in Deutschland.
Ein Pferd darf man nicht vergraben. Weder im Garten noch auf der Weide. Es muss kremiert werden. Dafür gibt es spezielle Anlagen. Das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Und ganz wichtig: Das Veterinäramt muss die Ausnahme genehmigen. Vorher darf das Pferd nicht abtransportiert werden. Es ist mehr Papierkram, aber der Weg steht offen.
