Es liegt reglos im Stroh. Das Kaninchen ist gestorben. Oft ganz plötzlich. Ein kleines Tier. Aber die Lücke im Alltag ist sofort da. Wer morgens immer frisches Gemüse geschnitten hat, steht jetzt vor einem leeren Gehege.
Was nun? Der Tierarzt hat vielleicht geschlossen. Die Kinder weinen. Der naheliegendste Gedanke ist der eigene Garten. Ein Platz unter dem großen Busch am Zaun. Das fühlt sich richtig an. Es ist nah. Aber darf man das einfach so?
Die rechtliche Grundlage in Deutschland
Die kurze Antwort lautet: Jein. In Deutschland ist das an vielen Orten erlaubt, aber an manchen Orten auch verboten.
Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz regelt das ganz nüchtern. Es macht Ausnahmen für sogenannte Heimtiere. Ein Kaninchen zählt dazu. Genau wie Meerschweinchen, Hamster oder Katzen. Wenn Sie Ihr Kaninchen im Garten begraben möchten, machen Sie sich nicht strafbar.
Man muss niemanden um Erlaubnis fragen. Weder das Veterinäramt noch den Tierarzt. Vorausgesetzt, man beachtet ein paar klare Grenzen und Spielregeln.
Wem gehört das Grundstück?
Das ist die wichtigste Regel. Das Grundstück muss Ihnen gehören. Es muss Privatbesitz sein.
Ein Grab im Wald hinter dem Haus? Verboten. Der kleine Park an der Ecke? Ebenfalls verboten. Wer zur Miete wohnt und einen Gemeinschaftsgarten nutzt, muss aufpassen. Hier reicht es nicht, einfach den Spaten zu holen. Fragen Sie den Vermieter. Ohne seine Zustimmung geht es nicht. Oft gibt es Nachbarn, die sich daran stören. Ein kurzer Anruf klärt das vorab.
Wasserschutzgebiet: Hier gilt ein striktes Nein
Wohnen Sie in einem Wasserschutzgebiet? Dann fällt der Garten als letzte Ruhestätte aus. Ohne Ausnahme.
Das Trinkwasser hat Vorrang. Der Gesetzgeber schützt das Grundwasser extrem streng. Wer das ignoriert, riskiert richtig hohe Strafen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Haus in so einer Zone liegt, reicht meist ein Blick auf die Webseite der eigenen Gemeinde oder Stadtwerke.
Gemeindesatzung Ihres Wohnortes
Vielen Gemeinden haben kein Verbot für die Bestattung von Heimtieren im eigenen Garten vorgesehen. Manche jedoch haben es ausdrücklich verboten, vor allem in dicht besiedelten Gegenden. Prüfen Sie vorab was genau an Ihrem Wohnort gilt.
Wie tief muss man graben?
Ein flaches Loch reicht nicht. Da sind die Vorgaben sehr eindeutig.
Über dem Körper des Kaninchens müssen am Ende mindestens 50 Zentimeter feste Erde liegen. Das ist wichtig. Nicht wegen der Optik. Sondern wegen anderer Tiere.
Füchse. Marder. Auch der Hund vom Nachbarn. Tiere riechen das. Wenn das Grab zu flach ist, graben sie es wieder aus. Das ist ein furchtbarer Anblick. Ersparen Sie sich das. Graben Sie lieber direkt tief genug. Auch wenn der Boden hart ist.
Der Abstand zum Nachbarn
Das Grab darf nicht direkt an der Grundstücksgrenze liegen. Wenn drüben der Bürgersteig verläuft oder der Nachbarsgarten beginnt, halten Sie Abstand.
Mindestens zwei Meter sollten es sein. Das ist eine Frage des Respekts vor dem öffentlichen Raum. Suchen Sie sich lieber eine ruhige Ecke weiter innen im eigenen Grundstück.
Bitte keine Plastiktüten verwenden
Wenn das Loch fertig ist, legen Sie das Tier hinein. Aber wickeln Sie es nicht in Kunststoff. Keine Müllbeutel. Keine Decken aus Kunstfaser.
Der Körper muss sich natürlich zersetzen können. In einer Plastiktüte passiert das nicht. Nehmen Sie einfach eine alte Tageszeitung. Ein ausgedientes Handtuch aus reiner Baumwolle. Oder zum Beispiel einen einfachen, unbedruckten Schuhkarton. Das reicht völlig aus und belastet den Boden nicht.
Der Winter macht es schwer
Im Dezember oder Januar stehen viele Tierhalter vor einem harten Problem. Der Boden ist steinhart gefroren. Man kommt mit dem Spaten nicht durch.
Denken Sie nicht einmal daran, kochendes Wasser zu nutzen. Das macht den Boden nur kurz matschig und danach friert alles noch härter. Wenn der Frost zu tief sitzt, müssen Sie abwarten. Manchmal kann der Tierarzt das Tier für ein paar Tage kühl lagern. Oder Sie entscheiden sich in diesem Fall doch für einen anderen Weg.
Wenn das Kaninchen an einer Krankheit starb
Es gibt Krankheiten, die sind stark ansteckend und meldepflichtig. Bei Kaninchen sind das zum Beispiel RHD (Chinaseuche) oder Myxomatose.
Wenn Ihr Kaninchen daran gestorben ist, empfiehlt der Tierarzt meistens, es nicht in die Erde zu legen. Die Erreger können im Boden extrem lange überleben. Sie gefährden dann Wildkaninchen oder andere Haustiere in der Umgebung. Hören Sie in so einem Fall auf den Arzt. Er weiß es am besten. Wenn das Tier am Wochenende stirbt und Sie unsicher sind, schauen Sie in unser Tierarzt-Verzeichnis und rufen Sie in einer Praxis an.
Die Alternative zum Garten
Manchmal passt es einfach nicht. Der Boden ist gefroren. Man darf nicht graben. Oder man zieht bald um und möchte das Tier nicht im alten Garten zurücklassen.
Dann bleibt der Weg in die Praxis. Dort greift die normale staatliche Tierkörperbeseitigung. Oder Sie kommen zu uns. In der privaten Tierbestattung kümmern wir uns auch um die ganz Kleinen. Ob Hund, Katze oder Zwergkaninchen. Für uns macht das absolut keinen Unterschied. Jedes Leben zählt.
Sie können Ihr Kaninchen bei uns einzeln einäschern lassen. Wir bieten das ganz bewusst auch für Kleintier-Spezialisten und Nager an. Danach nehmen Sie die Asche in einer kleinen Urne mit nach Hause. Diese Urne darf problemlos mit umziehen. Auch in die kleinste Mietwohnung. Wenn Sie unsicher sind, was im Ernstfall zu tun ist, hilft unser Leitfaden Was tun beim Haustier Sterbefall weiter.
Ein Platz für die Erinnerung
Wenn Sie den Garten nutzen dürfen, machen Sie einen guten Ort daraus.
Gerade für Kinder ist das wichtig. Das Loch zu graben. Das Tier hineinzulegen. Die Erde wieder aufzufüllen. Das ist harte, körperliche Arbeit. Aber sie hilft beim Verstehen. Das Kaninchen ist jetzt da unten.
Legen Sie einen schönen Feldstein darauf. Pflanzen Sie im Frühling etwas drüber. So wird aus einem traurigen Fleck Erde einfach ein stiller Platz im Garten. Ein Platz, an dem man sich gerne an einen treuen Begleiter erinnert.
