Was, wenn das eigene Tier stirbt?

Ein mysteriöses Kreuz an einem Feldweg bei Dormettingen wirft die Frage auf: Liegt hier ein Haustier begraben? Tierbestattung Schönhalde erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

29. August 2023, 13:24 Uhr – Dormettingen

Ein Artikel von Jennifer Dillmann

An einer Feldkreuzung bei Dormettingen befindet sich gut versteckt unter den Büschen ein kleines Kreuz. Dem Anschein nach wurde dort etwas vergraben, vielleicht ein Tier. © Foto: Jennifer Dillmann

Am Ortseingang von Dormettingen befindet sich der Friedhof. Die Straße führt weiter an großen Feldern vorbei. Dort wachsen unter anderem Raps, Sonnenblumen und Mais. Mal sind die Felder kahl, mal erblühen sie etwa in einer gelben Blütenpracht. Richtung Hechingen erblickt man sogar die Burg Hohenzollern. An einer Kreuzung steht eine Bank und ein großes Jesus-Kreuz. Häufig machen hier Fahrradfahrer Rast – oder auch Hundebesitzer, die sich und ihrem Vierbeiner eine kleine Verschnaufpause gönnen wollen.

Lieblingsrunde vieler Gassi-Gänger

Dort unter dem Gebüsch neben der Bank findet sich ein winziges Kreuz. Zwei einfache Äste wurden hierfür zusammengebunden. Es erinnert stark an ein Grab und erweckt den Anschein, als hätte hier ein Tier seine letzte Ruhe gefunden.

„Wir als Bestatter fahren ins Krematorium und stellen die Asche zur Verfügung“, sagt Ellen Weinmann. Sie gehört zum Team der Tierbestattung Schönhalde, welches daran arbeitet, den neuen Standort in der Pauluskirche in Albstadt-Pfeffingen schon bald zu eröffnen. Doch was anschließend damit gemacht wird, bleibt den Tierbesitzern überlassen.

Feuerbestattung als beliebte Option

Viele erkennen die Feuerbestattung mit Schmuckurne als beste Option, weiß Mitarbeiter Florian Düsterwald. So habe man das Tier direkt bei sich zu Hause.

Eine Alternative stellen Tierfriedhöfe dar. Da diese Einrichtungen mit hohen Auflagen einhergehen, gibt es nicht sonderlich viele davon. Die nächsten finden sich in Mössingen-Ofterdingen und Stuttgart. „Der Tierkörper wird als Gefahrgut angesehen“, erklärt Düsterwald, „Daher ist die rechtliche Ausgangssituation schwieriger als bei menschlichen Friedhöfen.“

Immer öfter Tierbestattung im eigenen Garten verboten

Wer ein eigenes Grundstück hat, kann das Tier bei sich im Garten begraben, solange es zwei Meter entfernt vom Nachbarn und einen halben Meter unter der Erde liegt. „Die meisten Gemeindesatzungen stammen noch aus den 60er oder 80er Jahren“, so Düsterwald, „In ländlichen Gebieten haben wir noch Glück.“ Bei einer Neuauflage der Satzungen werden die Tierbestattungen nämlich zunehmend auf Privatgrundstücken verboten. Wie es sich im eigenen Ort verhält, erfahren Betroffene in der Regel von der Stadtverwaltung.

Hohe Strafen für ein verbotenes Grab

Der Gemeindeverwaltung in Dormettingen ist das versteckte Kreuz bisher entgangen, da die Sturmschäden alle Mitarbeitenden stark auf Trab halten. Im eigenen Garten scheint nichts dagegen zu sprechen, doch auf öffentlichem Boden ist das Beerdigen von Tierkörpern untersagt. Hier können Strafen von bis zu 15 000 Euro anfallen.

Die Asche hingegen ist eine Grauzone. „Viele verstreuen den Lieblingshund im Lieblingsbach“, berichtet Weinmann, „Da spricht auch nichts dagegen, da die Asche die reinste Form darstellt.“

Mehr aus dem Zollernalbkreis:

Zwei Wochen lang war der 16-jährige Chris Schatz als Ferienjobber für die Gemeinde Dotternhausen tätig. Das ehrlich verdiente Geld finanziert ihm ein bisschen Luxus. Lesen Sie hier weiter:

Das Konzept Schönhalde: Beerdigung für Tiere

Für die Verabschiedung nach den Wünschen der Tierbesitzer hat die Tierbestattung Schönhalde in Albstadt-Pfeffingen die Pauluskirche übernommen. Einzigartig in ganz Deutschland, vielleicht sogar weltweit, ist diese Bestattungsform.
Eine bestimmte Konfession ist keine Voraussetzung. Ihr Angebot ist sowohl für gängige Haustiere wie Hunde, Katze, Hamster, als auch für Pferde vorgesehen.
Aktuell finden Renovierungsmaßnahmen statt, danach wird die Kirche als Bestattungszentrum für Tiere neu eröffnet.

 

https://www.swp.de/lokales/balingen/tierbestattung-im-zollernalbkreis-was_-wenn-das-eigene-tier-stirbt_-71564721.html